Stornierungsbedingungen
Tritt der Mieter vom Vertrag (Stornierung) vor Mietbeginn zurück, ist dem Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen zu erstatten, diese beträgt bei nicht gelungener anderweitiger Vermietung 80 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Reist der Mieter verspätet an oder bricht den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.
